Garantiebestimmungen
der Tischlerei Bauer GmbH
1. Umfang der Garantie
Garantiegeberin ist die Tischlerei Bauer GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei der Garantiegeberin gekauften und auf der Rechnung, fest installierten neuen Elektroeinbau- und Standgeräten.
Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer zustehen, nicht eingeschränkt.
Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich nicht auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Der Garantieanspruch setzt voraus, dass der Fehler ausschließlich durch den von der Garantiegeberin beauftragten Kundendienst behoben wurde und der Garantiefall innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Auftreten – gemäß der Regelung in Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) – gemeldet wurde.
Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Kosten:
2. Beginn und Ende der Garantie
Die Garantie beginnt mit Ausstellung des Rechnungsdatums der Tischlerei Bauer GmbH und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Garantie tritt erst nach Ablauf gesetzlichen Gewährleistung bzw. der Herstellergarantie in Kraft. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit.
3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie
Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt.
Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf:
Bei Verstoß gegen diese Garantiebedingungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt auch bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns beauftragte Kundendienste oder bei Selbstvornahme.
4. Garantie-Obergrenze
Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt.
5. Haftung
Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z.B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
6. Was tun im Schadensfall?
Zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen direkt bei der Garantiegeberin anmelden. Die Garantiegeberin organisiert dann für Sie den weiteren Ablauf der Reparatur.
Einen Schaden können Sie direkt unter den auf der Homepage aufgeführten Telefonnummern oder unter office@tischlerei-bauer.at melden.
7. Einwilligung zur Datenverarbeitung
Mit Zustandekommen Abschluss des Vertrages erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden.